lic. iur. Esther Bayer Bürgi
Rechtsanwältin / zert. Kinderanwältin / Mediatorin

Seit 2010 bin ich als selbständige Rechtsanwältin in der Kanzleigemeinschaft Rämistrasse 44 beratend und prozessierend tätig. Neben längerfristigen Mandaten stehe ich auch für einmalige Beratungsgespräche zur Verfügung. Zudem übernehme ich Mediationen.

Bei der Führung Ihres Mandats lege ich besonderen Wert auf individuelle, persönliche und fachlich kompetente Beratung. Ich setze mich jederzeit für Ihre Interessen ein und bin stets bestrebt de-eskalierend und vermittelnd tätig zu sein und aussergerichtliche Lösungswege soweit sinnvoll auszuschöpfen vor Anrufung des Gerichts.

Einmaliges Beratungsgespräch

  • Pauschalpreis von CHF 450.- zuzüglich MWSt
  • Dauer: max. 2 Stunden
  • Mögliche Themen: Trennung, Scheidung, Eltern sein ohne Heirat
    weitere Themen nach Ihrem Wunsch und Bedarf
  • Möglicher Inhalt: Besprechen von Rechten und Pflichten für Ihre individuelle Situation, Erstellen einer summarischen Unterhaltsberechnung, Aufzeigen des Verfahrensablaufs und möglicher Vorgehensweisen sowie von deren Chancen und Risiken

Wird anschliessend an das Beratungsgespräch oder zu einem späteren Zeitpunkt die Übernahme der rechtlichen Vertretung gewünscht, so wird hierfür ein neuer Auftrag abgeschlossen. Das Honorar bemisst sich dann nach Zeitaufwand.

Längerfristiges Mandat

Zu Beginn eines Mandats wird ein schriftlicher Auftrag abgeschlossen, welcher das Honorar und weitere Vertragsbedingungen regelt. Zudem werden die bestehende Situation analysiert, mögliche Vorgehensweisen besprochen und die damit verbundenen Chancen, Risiken und Kosten dargestellt. In der Folge entscheiden Sie über den einzuschlagenden Weg. Die weitere Mandatsführung wird unter engem Einbezug und in laufender Absprache mit Ihnen gestaltet.

Das Honorar bemisst sich nach Zeitaufwand und ist abhängig von Streitwert, Verantwortung und Schwierigkeit des Falls. Der Honoraransatz beträgt in der Regel zwischen CHF 250.- und 300.- pro Stunde. Spesen werden separat oder als 3 %-Pauschale in Rechnung gestellt. Honorare und Spesen unterliegen der schweizerischen Mehrwertsteuer.

Bei knappen finanziellen Verhältnissen kann in gerichtlichen und behördlichen Verfahren die unentgeltliche Rechtsvertretung beantragt werden. Wird diese bewilligt, so übernimmt der Staat vorläufig die anfallenden Kosten der Vertretung.

Familien- und Erbrecht

  • Ehe-, Partnerschafts- und Konkubinatsrecht
  • Scheidungsrecht
  • Kindesrecht
  • Kindes- und Erwachsenenschutzrecht
  • Erb- und Nachlassrecht

Kindesverfahrensvertretung

  • Übernahme unabhängiger Kindesverfahrensvertretungen in verschiedenen Rechtsgebieten
    • langjährige, vielseitige Erfahrung in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen unterschiedlichsten Alters
    • in steter Weiterbildung in psychosozialen Themen

Vertragsrecht

  • Vertragsrecht allgemein
  • Arbeitsrecht
  • Mietrecht

Strafrecht

  • Verteidigung von Beschuldigten (Jugendliche)
  • Vertretung von Geschädigten und Opfern

Weitere Rechtsgebiete

  • Schulrecht
  • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht
Sie leben bereits seit einiger Zeit getrennt, beabsichtigen sich zu trennen oder wollen sich scheiden lassen. Dabei ist es Ihnen wichtig gemeinsam und eigenverantwortlich eine für Ihre Situation passende Regelung für die neue Familiensituation zu erarbeiten, welche die Anliegen und Bedürfnisse aller Familienmitglieder einbezieht. Bei diesem emotional und inhaltlich herausfordernden Prozess wünschen Sie sich fachliche Unterstützung.

Als erfahrene Familienrechts- und Kinderanwältin sowie ausgebildete Mediatorin leite und begleite ich Sie gerne durch diesen Prozess:

  • Im Rahmen einer Mediation:
    Die Mediation bietet ein strukturiertes Verfahren, in welchem Sie eigenverantwortlich und zukunftsorientiert eine einvernehmliche Regelung erarbeiten. Die Mediatorin leitet Sie dabei als allparteiliche Dritte an, führt Sie durch dieses Verfahren und unterstützt Sie bei der Klärung der Konfliktpunkte, dem Verhandeln von Lösungsoptionen und der Ausarbeitung einer Vereinbarung. Während Sie für die Inhalte verantwortlich sind, ist die Mediatorin primär für die Gestaltung und Sicherstellung eines konstruktiven Prozesses verantwortlich. Bei der Mediation sind kreative, individuelle Lösungen möglich, welche von der Praxis der Gerichte für strittige Fälle abweichen können.

  • Im Rahmen einer gemeinsamen Beratung:
    Auch bei der gemeinsamen Beratung ist das Ziel die Erarbeitung einer einvernehmlichen Trennungs- oder Scheidungsvereinbarung. Im Unterschied zur Mediation ist die Beraterin in einer anwaltlichen Rolle tätig und gibt konkrete inhaltliche Vorschläge für eine Regelung. Aufgrund der Rolle als Vertreterin beider Parteien orientieren sich diese Vorschläge notwendigerweise stark an der geltenden Praxis der Gerichte für strittige Fälle. Der Gestaltungsspielraum ist dadurch kleiner als bei der Mediation, dafür fliesst das rechtliche Know-how der Beraterin stärker ein. Bei Bedarf können auch bei der gemeinsamen Beratung mediative Techniken eingesetzt werden.

Falls es als sinnvoll erscheint und Sie damit einverstanden sind, können in beiden Formaten auch Ihre Kinder aktiv einbezogen werden.

Das Honorar bemisst sich bei Mediation und gemeinsamer Beratung nach Zeitaufwand und beträgt in der Regel zwischen CHF 280.- und 300.- pro Stunde. Spesen werden separat oder als 3 %-Pauschale in Rechnung gestellt. Honorare und Spesen unterliegen der schweizerischen Mehrwertsteuer. Um eine Mediation auch in knappen finanziellen Verhältnissen zu ermöglichen, kann nach Absprache ausnahmsweise ein reduzierter Tarif gewährt werden.

Werdegang

  • seit 2010 Selbständige Rechtsanwältin in der Bürogemeinschaft Rämistrasse 44
  • seit 2014 Zertifizierte Kinderanwältin (Kinderanwaltschaft Schweiz)
  • 2022 bis 2024 Mediationsausbildung am IEF in Zürich
  • 2007 bis 2009 Rechtsanwältin in kleiner Allgemeinkanzlei in Zürich
  • 2007 Erwerb des Zürcher Anwaltspatentes
  • 2005 bis 2006 Auditorin und juristische Sekretärin am Bezirksgericht Uster
  • 2005 Tätigkeit als Substitutin in einer grossen Zürcher Wirtschaftskanzlei
  • 1999 bis 2001 Teilzeittätigkeit in der Personalabteilung eines mittelgrossen Schweizer Unternehmens
  • 1998 bis 2004 juristisches Studium in Zürich und Alicante/Spanien, Abschluss mit summa cum laude
  • 1997 Matura Typus B an der Kantonsschule Schaffhausen

Sprachen

  • Deutsch
  • Spanisch
  • Englisch
  • Französisch

Mitgliedschaften

Weitere Tätigkeiten

Privat

  • verheiratet, zwei Kinder
RAin lic. iur. Esther Bayer Bürgi
Rämistrasse 44
8001 Zürich
Tel 044 262 66 67
Fax 044 262 99 67
e.bayer@bbw-law.ch

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