Als Rechtsanwältin bin ich beratend und prozessierend tätig. Neben längerfristigen Mandaten stehe ich auch für einmalige Beratungsgespräche zur Verfügung. Bei der Führung Ihres Mandats lege ich besonderen Wert auf individuelle, persönliche und fachlich kompetente Beratung. Ich setze mich jederzeit für Ihre Interessen ein und bin stets bestrebt de-eskalierend und vermittelnd tätig zu sein und aussergerichtliche Lösungswege soweit sinnvoll auszuschöpfen vor Anrufung des Gerichts.
Einmaliges Beratungsgespräch
- Pauschalpreis von CHF 400.- zuzüglich MWSt
- Dauer: max. 2 Stunden
- Mögliche Themen: Trennung, Scheidung, Eltern sein ohne Heirat
weitere Themen nach Ihrem Wunsch und Bedarf - Möglicher Inhalt: Besprechen von Rechten und Pflichten für Ihre individuelle Situation, Erstellen einer summarischen Unterhaltsberechnung, Aufzeigen des Verfahrensablaufs und möglicher Vorgehensweisen sowie von deren Chancen und Risiken
Wird anschliessend an das Beratungsgespräch oder zu einem späteren Zeitpunkt die Übernahme der rechtlichen Vertretung gewünscht, so wird hierfür ein neuer Auftrag abgeschlossen. Das Honorar bemisst sich dann nach Zeitaufwand.
Längerfristiges Mandat
Zu Beginn eines Mandats wird ein schriftlicher Auftrag abgeschlossen, welcher das Honorar und weitere Vertragsbedingungen regelt. Zudem werden die bestehende Situation analysiert, mögliche Vorgehensweisen besprochen und die damit verbundenen Chancen, Risiken und Kosten dargestellt. In der Folge entscheiden Sie über den einzuschlagenden Weg. Die weitere Mandatsführung wird unter engem Einbezug und in laufender Absprache mit Ihnen gestaltet.
Das Honorar bemisst sich nach Zeitaufwand und ist abhängig von Streitwert, Verantwortung und Schwierigkeit des Falls. Der Honoraransatz beträgt in der Regel zwischen CHF 250.- und 300.- pro Stunde. Spesen werden separat oder als 3 %-Pauschale in Rechnung gestellt. Honorare und Spesen unterliegen der schweizerischen Mehrwertsteuer.
Bei knappen finanziellen Verhältnissen kann in gerichtlichen und behördlichen Verfahren die unentgeltliche Rechtsvertretung beantragt werden. Wird diese bewilligt, so übernimmt der Staat vorläufig die anfallenden Kosten der Vertretung.
Familien- und Erbrecht
- Ehe-, Partnerschafts- und Konkubinatsrecht
- Scheidungsrecht
- Kindesrecht
- Kindes- und Erwachsenenschutzrecht
- Erb- und Nachlassrecht
Kindesverfahrensvertretung
- Übernahme unabhängiger Kindesverfahrensvertretungen in verschiedenen Rechtsgebieten
- langjährige, vielseitige Erfahrung in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen unterschiedlichsten Alters
- in steter Weiterbildung in psychosozialen Themen
Vertragsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Arbeitsrecht
- Mietrecht
Strafrecht
- Verteidigung von Beschuldigten (Jugendliche und Erwachsene)
- Vertretung von Geschädigten und Opfern
Weitere Rechtsgebiete
- Schulrecht
- Schuldbetreibungs- und Konkursrecht
Werdegang
- seit 2010 Selbständige Rechtsanwältin in der Bürogemeinschaft Rämistrasse 44
- 2007 bis 2009 Rechtsanwältin in kleiner Allgemeinkanzlei in Zürich
- 2007 Erwerb des Zürcher Anwaltspatentes
- 2005 bis 2006 Auditorin und juristische Sekretärin am Bezirksgericht Uster
- 2005 Tätigkeit als Substitutin in einer grossen Zürcher Wirtschaftskanzlei
- 1999 bis 2001 Teilzeittätigkeit in der Personalabteilung eines mittelgrossen Schweizer Unternehmens
- 1998 bis 2004 juristisches Studium in Zürich und Alicante/Spanien, Abschluss mit summa cum laude
- 1997 Matura Typus B an der Kantonsschule Schaffhausen
Sprachen
- Deutsch
- Spanisch
- Englisch
- Französisch
Mitgliedschaften
Weitere Tätigkeiten
- seit 2013: Ersatzmitglied der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Schaffhausen
- Seit 2021: Vorstandsmitglied vom Verein Kinderanwaltschaft Schweiz
Privat
- verheiratet, zwei Kinder