Dr. iur. Carolin Hürlimann-Fersch
Rechtsanwältin / Zertifizierte Kinderanwältin

Carolin Hürlimann-Fersch ist seit 2001 als Rechtsanwältin zugelassen und seit 2012 im Anwaltsbüro Rämistrasse 44 tätig.

Kurzlebenslauf

  • 2017 Zertifizierung als Kinderanwältin, Kinderanwaltschaft Schweiz
  • Seit 2012 Selbstständige Anwaltstätigkeit in der bestehenden Bürogemeinschaft
  • 2010 Promotion Universität Zürich (Dr. iur.)
  • 2002-2005 Wissenschaftliche Assistentin an der Universität Zürich, Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht, Prof. Dr. Andreas Donatsch
  • 2001-2002 Angestellte Anwältin in einer Zürcher Wirtschaftskanzlei
  • 2001 Erwerb des zürcherischen Anwaltspatents
  • 1998-1999 Praktikum in einer führenden Zürcher Wirtschaftskanzlei und Auditorat am Bezirksgericht Uster
  • 1998 Lizentiat an der Universität Zürich und Genf (lic. iur.)

Weitere Tätigkeiten

  • Sommersemester 2023 Dozentin Universität Zürich, Lehrauftrag für Übungen im Straf- und Strafprozessrecht
  • 2021-2023 Mitglied der Revisionsstelle des Foyer St. Justinus-Werk, Zürich
  • Seit 2019 Mitglied der Rechnungsprüfungskommission der röm. kath. Kirchgemeinde St. Anton, Zürich
  • 2013-2016 Dozentin für Steuerstraf- und Steuerstrafprozessrecht im Epxertenlehrgang zum Dipl. Steuerexperten, durchgeführt durch EXPERTsuisse, Expertenverband für Wirtschaftsprüfung, Steuern und Treuhand
  • 2005-2016 Dozentin Universität Zürich, Lehrauftrag für Übungen im Straf- und Strafprozessrecht

Publikationen

Mitgliedschaften

Privates

  • Verheiratet, drei Kinder.

Gerne berate ich Sie in Deutsch, Englisch oder Französisch und vertrete Ihre Anliegen vor Gerichten, Behörden oder gegenüber Dritten.

Bevorzugte Rechtsgebiete

  • Strafrecht
    • Verteidigung von Erwachsenen und Jugendlichen
    • Vertretung von Geschädigten und Opfern
  • Kindesverfahrensvertretung
    • Unabhängige Verfahrensvertretung von Kindern und Jugendlichen in Kindesschutz-, Straf- und Zivilverfahren
    • Beratung und Vertretung von Eltern in kindesrechtlichen Belangen
  • Kindes- und Erwachsenenschutzrecht
  • Ehe-, Partnerschafts- und Konkubinatsrecht
  • Erbrechtliche Beratungen und Nachlassplanung

Das Honorar berechnet sich nach Zeitaufwand und variiert je nach Schwierigkeit des einzelnen Falles. Spesen werden separat in Rechnung gestellt. Honorare und Spesen unterliegen der schweizerischen Mehrwertsteuer.

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