Dr. iur. Carolin Hürlimann-Fersch
Rechtsanwältin

Carolin Hürlimann-Fersch ist seit 2001 als Rechtsanwältin zugelassen und seit 2012 im Anwaltsbüro Rämistrasse 44 tätig.

Kurzlebenslauf

  • Seit 2012 Selbstständige Anwaltstätigkeit in der bestehenden Bürogemeinschaft
  • 2010 Promotion Universität Zürich (Dr. iur.)
  • 2002-2005 Wissenschaftliche Assistentin an der Universität Zürich, Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht, Prof. Dr. Andreas Donatsch
  • 2001-2002 Angestellte Anwältin in einer Zürcher Wirtschaftskanzlei
  • 2001 Erwerb des zürcherischen Anwaltspatents
  • 1998-1999 Praktikum in einer führenden Zürcher Wirtschaftskanzlei und Auditorat am Bezirksgericht Uster
  • 1998 Lizentiat an der Universität Zürich und Genf (lic. iur.)

Weitere Tätigkeiten

Publikationen

Mitgliedschaften

Privates

  • Verheiratet, drei Kinder.

Gerne berate ich Sie in Deutsch, Englisch oder Französisch und vertrete Ihre Anliegen vor Gerichten, Behörden oder gegenüber Dritten.

Bevorzugte Rechtsgebiete

  • Strafrecht
    • erbetene oder amtliche Strafverteidigung
    • Vertretung von Geschädigten und Opfern

Mein Spezialgebiet sind Vertretungen in den Bereichen Wirtschafts- und Steuerstrafrecht sowie im Strassenverkehrsrecht.

  • Kindes- und Erwachsenenschutzrecht
    • Verfahrensvertretung von Kindern und Jugendlichen in Kindesschutz-, Straf- und Zivilverfahren.
    • Beratung und Vertretung von Eltern in kindesrechtlichen Belangen.
  • Erbrecht
  • Vertrags- und Gesellschaftsrecht

Das Honorar berechnet sich nach Zeitaufwand und variiert je nach Schwierigkeit des einzelnen Falles. Spesen werden separat in Rechnung gestellt. Honorare und Spesen unterliegen der schweizerischen Mehrwertsteuer.

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